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Tipps und Wissenswertes

Steuererklärung 2009

Auch in diesem Jahr gibt es bei der Einkommen-Steuererklärung wieder einige Neuerungen. Erfahren Sie, worauf Sie beispielsweise bei der neuen „Anlage Vorsorgeaufwand“ sowie bei vielen anderen Themen achten müssen.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag für das Jahr 2009 liegt bei 7.834 Euro für Alleinstehende und 15.668 Euro für Verheiratete. Nur wer mehr Einkommen hatte, muss dafür Steuern bezahlen. Der Eingangssteuersatz liegt für 2009 bei 14 Prozent. Einkommen über dem Grundfreibetrag werden also mit mindestens 14 Prozent besteuert. Der Spitzensteuersatz von 45 Prozent kommt bei Jahres-Einkommen ab 250.401 Euro (Alleinstehende) bzw. 500.801 Euro (Verheiratete) zum Zuge.

Abgabefristen

Die meisten Deutschen müssen ihre Steuererklärung bis spätestens zum 31. Mai 2010 beim Finanzamt abgeben. Wer länger braucht, sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragen, um Verspätungs-Zuschläge zu vermeiden. Wenn die Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuer-Hilfeverein angefertigt wird, läuft die Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2010.

Neues Formular für Vorsorge-Aufwendungen

Seit diesem Jahr gibt es die neue „Anlage Vorsorgeaufwand“. Darin können Sie alle Ausgaben für Sozialversicherungen und private Vorsorge angeben, die sonst im Mantelbogen oder in der Anlage AV abgefragt wurden. Dazu gehören zum Beispiel Ihre Beiträge für einen Riester-Vertrag oder zu einer Haftpflicht-Versicherung. Das neue Formular ist ein Vorbote der neuen Regeln zur Absetzbarkeit von Vorsorge-Aufwendungen, die aber erst bei der Steuererklärung 2010 spürbar werden.